Die vergünstigte Dienstwagenbe-steuerung.
Kategorie: Elektro

Die vergünstigte Dienstwagenbe-steuerung.

10. Jul. 2023

Für viele elektrifizierte BMW Modelle verfügbar

Wenn Sie als Firmenwagenfahrer einen voll elektrischen oder Plug-in-Hybrid BMW nutzen und das Fahrzeug auch privat verwenden, haben Sie die Möglichkeit, von einer reduzierten Besteuerung des Dienstwagens zu profitieren.

Entdecken Sie die Elektrifizierung und erzielen Sie erhebliche Kosteneinsparungen durch die vorteilhafte Dienstwagenbesteuerung, während Sie gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz leisten.

Dienstwagenbesteuerung einfach erklärt.

Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber gestattet, den dienstlichen Wagen auch privat zu nutzen, unterliegt diese Privatnutzung der Besteuerung. Das Finanzamt erachtet die kostenfreie Nutzung eines Fahrzeugs für private Zwecke als Sachleistung, die in Ihrer Gehaltsabrechnung als geldwerter Vorteil aufgeführt werden muss. Dieser geldwerte Vorteil wird auf Grundlage des Brutto-Listenpreises des genutzten Dienstwagens berechnet.

Die bewährte 1%-Regelung, die immer noch für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor gilt, ist ein gängiges Verfahren. Wenn ein Fahrzeug einen Brutto-Listenpreis von 50.000,00 € hat, ergibt sich in diesem Fall ein geldwerter Vorteil von 500,00 € pro Monat.

Das Bundesministerium hat zur Förderung der Elektromobilität im Dienstwagenbereich eine vergünstigte Dienstwagenbesteuerung eingeführt. Bei einem Plug-in Hybrid beträgt der geldwerte Vorteil standardmäßig 0,5 % des Brutto-Listenpreises pro Monat. Für vollelektrische Modelle wird dieser Prozentsatz auf 0,25 % reduziert, solange der Brutto-Listenpreis unter 60.000,00 € liegt. Überschreitet der Brutto-Listenpreis eines vollelektrischen Modells 60.000,00 €, gilt wieder der Satz von 0,5 %, wie beim Plug-in Hybrid.

Benötigen Sie weitere Informationen zur reduzierten Besteuerung von Dienstwagen oder wünschen Sie eine individuelle Beratung?

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